Sitzung: 20.12.2016 GR/028/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Jahr 2015 wird wie dargestellt zur Kenntnis genommen und gemäß Art. 102 Abs. 3 GO samt allen Unterlagen zur Prüfung an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.