Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0

Beschluss:

Herr Günther Höfler, wohnhaft in Hofmarkstraße 36, 94136 Thyrnau, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thyrnau bestätigt.