Sitzung: 31.01.2017 GR/001/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 0
Beschluss:
Herr Günther Höfler, wohnhaft in Hofmarkstraße 36, 94136 Thyrnau, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thyrnau bestätigt.