Sitzung: 21.02.2017 GR/002/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Beschluss:
Der Bauwerber muss sich gegenüber der Gemeinde –als Anlage zum Bauantrag- mit folgendem Schreiben erklären:
„Der Bauwerber erklärt
hiermit, dass die Nutzung des geplanten Wohnhauses in ……. FlNr. ……. der Gmkg.
Thyrnau, erst nach Fertigstellung des erforderlichen Lärmhindernisses
zwischen WA II und dem geplanten Allwetterplatz/Rasenspielfeld, aufgenommen
wird.“