Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Beschluss:

Der Bauwerber muss sich gegenüber der Gemeinde –als Anlage zum Bauantrag- mit folgendem Schreiben erklären:

„Der Bauwerber erklärt hiermit, dass die Nutzung des geplanten Wohnhauses in ……. FlNr. ……. der Gmkg. Thyrnau, erst nach Fertigstellung des erforderlichen Lärmhindernisses zwischen WA II und dem geplanten Allwetterplatz/Rasenspielfeld, aufgenommen wird.“