Sitzung: 17.11.2015 GR/010/2015
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Nach der ausführlichen Diskussion, bei der verschiedene Lösungsmöglichkeiten angesprochen wurden, erging folgender Beschluss:
Im Bereich der Anwesen „Am Säumerberg 26/26 A“ und diesen Anwesen gegenüber wird kein eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) angeordnet. Um das Ausparken aus dem Carport des Anwesens Am Säumerberg 26 zu gewährleisten, wird ein Hindernis (zwei große Steine) aufgestellt.