Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Nach der ausführlichen Diskussion, bei der verschiedene Lösungsmöglichkeiten angesprochen wurden, erging folgender Beschluss:

 

Im Bereich der Anwesen „Am Säumerberg 26/26 A“ und diesen Anwesen gegenüber wird kein eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) angeordnet. Um das Ausparken aus dem Carport des Anwesens Am Säumerberg 26 zu gewährleisten, wird ein Hindernis (zwei große Steine) aufgestellt.