Sitzung: 15.12.2015 GR/012/2015
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Es
erging folgender Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Jahr 2014 wird wie oben erläutert zur Kenntnis genommen und gemäß Art. 102 Abs. 3 GO samt allen Unterlagen zur Prüfung an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.