Sitzung: 10.10.2017 GR/011/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Änderung des Bebauungsplans „GE Langholz“ mit Deckblatt Nr. 06 in der Fassung vom 04.08.2017 wird, einschließlich der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, sobald diese Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, und parallel die Beteiligung der Behörden durchzuführen.