Sitzung: 28.11.2017 GR/012/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und gemäß Art. 102 Abs. 3 GO samt allen Unterlagen zur Prüfung an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.