Sitzung: 28.11.2017 GR/012/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss
Vom AELF wird im Namen der betroffenen Grundstückseigentümer
die komplette Maßnahmenabwicklung „Grundinstandsetzung bzw. erforderlicher
Ausbau von Forstwegen“ durchgeführt. Zur Verwaltungsvereinfachung wird von der
Gemeinde die Trägerschaft übernommen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt,
nach Rücksprache mit dem für den Wegebau zuständigen Förster sowie nach
Vorliegen der Eigentümererklärungen für die einzelnen Maßnahmen, die
Förderanträge zu stellen und vorbehaltlich der Bewilligung die Baumaßnahmen zu beauftragen.
Eine Gewähr für richtlinienkonforme Ausfertigung und Ausführung kann von der
Gemeinde nicht übernommen werden.
Der Gemeinderat stimmt der finanziellen Abwicklung und dem vorstehenden Vorschlag zur Mittelbereitstellung zu. Von der Gemeinde werden ausschließlich förderfähige Anträge und Maßnahmen unterstützt.