Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss

Vom AELF wird im Namen der betroffenen Grundstückseigentümer die komplette Maßnahmenabwicklung „Grundinstandsetzung bzw. erforderlicher Ausbau von Forstwegen“ durchgeführt. Zur Verwaltungsvereinfachung wird von der Gemeinde die Trägerschaft übernommen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, nach Rücksprache mit dem für den Wegebau zuständigen Förster sowie nach Vorliegen der Eigentümererklärungen für die einzelnen Maßnahmen, die Förderanträge zu stellen und vorbehaltlich der Bewilligung die Baumaßnahmen zu beauftragen. Eine Gewähr für richtlinienkonforme Ausfertigung und Ausführung kann von der Gemeinde nicht übernommen werden.

Der Gemeinderat stimmt der finanziellen Abwicklung und dem vorstehenden Vorschlag zur Mittelbereitstellung zu. Von der Gemeinde werden ausschließlich förderfähige Anträge und Maßnahmen unterstützt.