Sitzung: 20.03.2018 GR/003/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Nach erfolgter Aussprache erlässt der Gemeinderat aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung mit den Anlagen Haushalts- und Stellenplan:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.027.900 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.986.000 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf
0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.