Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

Nach erfolgter  Aussprache erlässt der Gemeinderat aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung mit den Anlagen Haushalts- und Stellenplan:

 

 

§  1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2018 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

 

im Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit  8.027.900 €

und

im Vermögenshaushalt     in den Einnahmen und Ausgaben mit  2.986.000 €  ab.

 

§  2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf

0 €  festgesetzt.

 

§  3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§  4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       310 v. H.

                                 b) für die Grundstücke (B)                                                 310 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              330 v. H.

 

§  5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 €  festgesetzt.

 

§  6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§  7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.