Sitzung: 16.02.2016 GR/014/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Es erging folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende Satzung:
„10. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung über das
Bestattungswesen vom 03.02.1982
Aufgrund Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Thyrnau folgende
Satzung:
§ 1
1. §
3 I. Abs. 1 Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung
a) Im
Friedhof Thyrnau
Für eine Wechsel- oder Einzelgrabstätte 27,00
€ pro Jahr
Für Familiengrabstätten mit 2 Grabstellen 53,00 €
pro Jahr
Für Familiengrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen
Zuzüglich je weiterer Grabstelle 27,00
€ pro Jahr
Mehrfachgrab mit 3 Grabstellen 80,00
€ pro Jahr
Für einen Kindergrabplatz 15,00
€ pro Jahr
Für eine Urnenkammer 45,00
€ pro Jahr
b) Im
Friedhof Kellberg
Für eine Wechsel- oder Einzelgrabstätte 34,00
€ pro Jahr
Für Familiengrabstätten mit 2 Grabstellen 68,00 €
pro Jahr
Für Familiengrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen
Zuzüglich je weiterer Grabstelle 34,00
€ pro Jahr
Für einen Kindergrabplatz 19,00
€ pro Jahr
Für eine Urnenkammer 58,00
€ pro Jahr
2. § 5 Abs. I Satz 1
erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Benutzung des
Leichenhauses beträgt in Thyrnau 180,00 € und in Kellberg 180,00 €.
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Thyrnau, ………
Gemeinde Thyrnau
Sagberger, 1. Bürgermeister“