Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Gem. der Empfehlung der Breitbandkoordinierungsstelle im Landratsamt Passau sind für den weiteren Breitbandausbau in der Gemeinde Thyrnau vorrangig die Fördermöglichkeiten aus den Bayerischen Förderprogrammen zu nutzen.

Der mit der Fa. IK-T abgeschlossene Vertrag über die Durchführung von Planungs- und Beratungsleistungen für einen umfassenden Breitbandausbau in der Gemeinde Thyrnau ist dahingehend abzuändern, dass statt der Schritte im Breitbandförderverfahren des Bundes nunmehr ein Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern (sogen. Höfebonus) durchzuführen ist.