Sitzung: 25.09.2018 GR/010/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
1.
Den
vorgenannten Abwägungsvorschlägen für die Änderung des Bebauungsplan „GI
Kirchenholz“ mit Deckblatt Nr. 03 in der Fassung vom 26.07.2018 wird
zugestimmt.
2.
Die
Änderung des Bebauungsplans „GI Kirchenholz“ mit Deckblatt Nr. 03 in der
Fassung vom 26.07.2018, wird einschließlich der im Rahmen der Abwägung
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, vom Gemeinderat gebilligt und gem. §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Deckblatt auch wenn die wasserrechtliche Erlaubnis für die die
Niederschlagswasserbeseitigung noch nicht vorliegt, rechtskräftig zu machen, wenn die Änderungen und Abwägungen
eingearbeitet sind.