Sitzung: 25.09.2018 GR/010/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Die Gemeinde
Thyrnau erkennt die aufgrund der Bedarfsermittlung festgestellten Kinderbetreuungsplätze
als bedarfsnotwendig an.
Zusätzlich soll
noch ein Aufschlag des Bedarfs von ca. 10 % bei den Krippenkindern anerkannt
werden, um den Bedarf nicht so häufig korrigieren zu müssen.
Für das
Kindergartenjahr 2018/2019 wird somit ein Bedarf von 174 Plätzen (45
Krippenplätze, 129 Regelplätze) anerkannt.
Ferner wird für alle Kinder (in der Altersgruppe 0 – 3-jährig und 3 jährig – Einschulung) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde, die einen Betreuungsplatz in einer förderfähigen Einrichtung außerhalb des Gemeindegebietes belegen, weil die Gemeinde einen entsprechenden Platz nicht abdecken kann, eine Förderung gemäß Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG gewährt.