Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Die Gemeinde Thyrnau erkennt die aufgrund der Bedarfsermittlung festgestellten Kinderbetreuungsplätze als bedarfsnotwendig an.

Zusätzlich soll noch ein Aufschlag des Bedarfs von ca. 10 % bei den Krippenkindern anerkannt werden, um den Bedarf nicht so häufig korrigieren zu müssen.

Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird somit ein Bedarf von 174 Plätzen (45 Krippenplätze, 129 Regelplätze) anerkannt.

Ferner wird für alle Kinder (in der Altersgruppe 0 – 3-jährig und 3 jährig – Einschulung) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde, die einen Betreuungsplatz in einer förderfähigen Einrichtung außerhalb des Gemeindegebietes belegen, weil die Gemeinde einen entsprechenden Platz nicht abdecken kann, eine Förderung gemäß Art. 23 Abs. 1 BayKiBiG gewährt.