Sitzung: 13.11.2018 GR/012/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen und nach Art. 102 u. Art. 103 GO zur örtlichen Prüfung an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.