Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

a)    Dem Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn und Frau Bondank für die Errichtung einer Stützmauer an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze laut dem abgeändertem Antrag vom 16.01.2019 wird zugestimmt.

 

b)    Der Gemeinderat Thyrnau lässt grundsätzlich Stützmauern bis 1,00 m außerhalb von der Baugrenze (Nr. 3.2 Bebauungsplan Thyrnauer Schaar) zu, sofern diese nicht an der Straßenseite errichtet werden.