Sitzung: 26.02.2019 GR/002/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die Aufnahme des „nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges“ Teilstück von Fl.Nr. 1287/2, Gemarkung Thyrnau (Zufahrt zum Anwesen Zwölfling 3) in den Dringlichkeitsplan für Straßenbaumaßnahmen von Gemeinde- und Ortsstraßen erfolgt nicht. Eine erstmalige Herstellung oder Sanierung des öffentlichen Feld- und Waldweges wird durch die Gemeinde nicht vorgenommen.