Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Die im Bereich des Bebauungsplans GE Langholz liegende Straße „Gewerbepark“, bestehend aus Teilfläche Fl.Nr. 361/2 und Teilfläche Fl.Nr. 362 jeweils Gemarkung Thyrnau wird gem. Art. 6 BayStrWG zum 01.08.2019 zur Ortsstraße öffentlich gewidmet. Die Widmung erfolgt gem. dem Bebauungsplan GE Langholz.