Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

1.    Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen für die Aufstellung der Lückenfüllungssatzung Leithen in der Fassung vom 12.08.2019 wird zugestimmt.

 

2.    Die Lückenfüllungssatzung Leithen in der Fassung vom 12.08.2019  wird einschließlich der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, mit Begründung gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung erst rechtskräftig zu machen, wenn die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden.