Sitzung: 17.12.2019 GR/011/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
1.
Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen für die
Aufstellung der Lückenfüllungssatzung Leithen in der Fassung vom 12.08.2019
wird zugestimmt.
2.
Die Lückenfüllungssatzung Leithen in der Fassung
vom 12.08.2019 wird einschließlich der
im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, mit Begründung
gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung erst rechtskräftig zu machen, wenn die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden.