Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf der Fl. Nr. 94/2 Gmkg. Thyrnau (Bauort: Hofmarkstraße 3) wird vorbehaltlich folgender Bedingungen erteilt; Nach der Meinung des Gemeinderates sollte anstatt eines Pultdaches mit 3° Dachneigung ein Satteldach errichtet werden, sowie das Maß der baulichen Nutzung in Richtung Hofmarkstraße auf 2 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss beschränkt werden um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen.