Sitzung: 04.02.2020 GR/001/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf der Fl. Nr. 94/2 Gmkg. Thyrnau (Bauort: Hofmarkstraße 3) wird vorbehaltlich folgender Bedingungen erteilt; Nach der Meinung des Gemeinderates sollte anstatt eines Pultdaches mit 3° Dachneigung ein Satteldach errichtet werden, sowie das Maß der baulichen Nutzung in Richtung Hofmarkstraße auf 2 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss beschränkt werden um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen.