Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Die in einem Wahlvorstand ehrenamtlich Tätigen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe der folgenden Aufstellung für jedes Wahlereignis, an dem sie herangezogen werden.

Es werden als Erfrischungsgeld pauschal festgesetzt für

 

·         eine Europawahl                                                                          30,00 EUR

·         eine Bundestagswahl                                                                   30,00 EUR

·         einen Volks- oder Bürgerentscheid                                             30,00 EUR

·         eine verbundene Landtags- und Bezirkswahl                              50,00 EUR

·         eine verbundene Kommunalwahl

(Gemeinde- und Landkreiswahl)                                                 50,00 EUR

·         eine (isolierte Bürgermeister- und Landratswahl

bzw. entsprechende Stichwahl                                                    30,00 EUR

 

Finden am selben Tag mehrere der oben genannten Wahlen oder Abstimmungen statt, so wird nur das höchste Erfrischungsgeld gewährt.