Sitzung: 04.02.2020 GR/001/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Die in einem Wahlvorstand ehrenamtlich Tätigen erhalten
ein Erfrischungsgeld in Höhe der folgenden
Aufstellung für jedes Wahlereignis, an dem sie herangezogen werden.
Es werden als
Erfrischungsgeld pauschal festgesetzt für
·
eine Europawahl 30,00 EUR
·
eine Bundestagswahl 30,00 EUR
·
einen Volks- oder
Bürgerentscheid 30,00 EUR
·
eine verbundene
Landtags- und Bezirkswahl 50,00 EUR
·
eine verbundene
Kommunalwahl
(Gemeinde- und
Landkreiswahl) 50,00 EUR
·
eine (isolierte
Bürgermeister- und Landratswahl
bzw.
entsprechende Stichwahl 30,00
EUR
Finden am selben Tag mehrere der oben genannten Wahlen oder Abstimmungen statt, so wird nur das höchste Erfrischungsgeld gewährt.