Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Thyrnau erlässt aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung mit den Anlagen Haushalts- und Stellenplan:

 

 

  § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2020 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

 

im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit        7.723.230

und

im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.842.350

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf

0    festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A)    310 v. H.

                            b) für die Grundstücke (B)                                                  310 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                           330 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf    800.000    festgesetzt.

 

 § 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.