Sitzung: 23.02.2021 GR/003/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14
Beschluss:
Dem Antrag auf Änderung
des Bebauungsplans nur für die Bauparzelle 6 im Bebauungsplan
„Kellberg-West“ wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Planungsbüro Stoiber, Wildenranna zur Ausarbeitung der Entwurfsplanung zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt nach Vorliegen der Entwurfsplanung, die öffentliche Auslegung gem. § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.