Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und nach Art. 102 und Art. 103 GO  zur örtlichen Prüfung an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.