Sitzung: 10.05.2016 GR/019/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Es erging folgender Beschlüsse:
Beschluss 1:
Das Teilstück des Lorettowegs (Teilfl. Fl.Nr. 229/4 und 219/10, Gmk. Thyrnau) von der Wendeplatte Urban-Schätzl-Straße bis Zufahrt zur ehemaligen Kinderkrippe mit einer Gesamtlänge von 18 Metern soll wieder zu einem beschränkt öffentlichen Weg abgestuft werden (Gehweg).
Einstimmig beschlossen Ja 15
Nein 0 Anwesend 15
Beschluss 2:
Das Teilstück des Lorettowegs zwischen Wendeplatte und Zufahrt zur ehemaligen Kinderkrippe wird wieder als Gehweg (Zeichen 239) beschildert.