Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Es erging folgender Beschlüsse:

 

Beschluss 1:

Das Teilstück des Lorettowegs (Teilfl. Fl.Nr. 229/4 und 219/10, Gmk. Thyrnau) von der Wendeplatte Urban-Schätzl-Straße bis Zufahrt zur ehemaligen Kinderkrippe mit einer Gesamtlänge von 18 Metern soll wieder zu einem beschränkt öffentlichen Weg abgestuft werden (Gehweg). 

Einstimmig beschlossen     Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

Beschluss 2:

Das Teilstück des Lorettowegs zwischen Wendeplatte und Zufahrt zur ehemaligen Kinderkrippe wird wieder als Gehweg (Zeichen 239) beschildert.