Sitzung: 14.12.2021 GR/012/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Die Gemeinde Thyrnau beschließt auf der Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB
die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets „Ortskernsanierung Thyrnau“ über den gesetzlich befristeten
Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 30.12.2021 bis zum 30.12.2036
zu verlängern.