Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:
Die Gemeinde Thyrnau beschließt auf der Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskernsanierung Thyrnau“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 30.12.2021 bis zum 30.12.2036 zu verlängern.