Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Es erging folgender Beschluss:

 

Nach erfolgter  Aussprache erlässt der Gemeinderat aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan in der Anlage:

 

§  1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2016 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

 

im Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit  6.547.400 €

und

im Vermögenshaushalt     in den Einnahmen und Ausgaben mit  4.052.000 €  ab.

 

 

§  2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf

942.240 €  festgesetzt.

 

 

§  3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§  4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       310 v. H.

                                 b) für die Grundstücke (B)                                                 310 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              330 v. H.

 

§  5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 €  festgesetzt.

 

§  6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§  7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.