Sitzung: 15.11.2022 GR/011/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
A. Den
vorgenannten Abwägungsvorschlägen für die 7. Änderung des
Bebauungsplans „Thyrnau-Süd“ in der Fassung vom 14.01.2022 wird
zugestimmt.
B. Dem Entwurf zur 7. Änderung in der Fassung vom 14.01.2022 sowie der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wird vom Gemeinderat gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt rechtskräftig zu machen, wenn die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden.