Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Die Teilfläche Fl.Nr. 1346/6, Gemarkung Thyrnau und Teilfläche Fl.Nr. 1373/0, Gemarkung Thyrnau gem. Art. 6 BayStrWG wird zum 01.02.2023 als beschränkt öffentliche Verkehrsfläche „Parkplatz am Badeweiher“ (Art. 54a Nr. 2 BayStrWG) öffentlich gewidmet.