Sitzung: 14.02.2023 GR/002/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Nach erfolgter Aussprache erlässt der Gemeinderat aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung mit den Anlagen Haushalts- u. Stellenplan:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 8.761.480
€
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 3.851.000
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf
966.420 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die
Grundstücke (B) 310
v. H.
2. Gewerbesteuer 330
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in
Kraft.