Sitzung: 14.02.2023 GR/002/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
A. Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen
für die Änderung des Bebauungsplans „SO
Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gem. § 11 Abs. 2
BauNVO“ mit Dbl. 5“ wird zugestimmt.
Beschluss:
B. Dem Entwurf zur
Änderung des Bebauungsplans „SO Für die
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gem. § 11 Abs. 2 BauNVO“
in der Fassung vom 18.10.2022 sowie der im Rahmen der Abwägung beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen wird vom Gemeinderat gebilligt und gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt rechtskräftig zu machen, wenn die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden.