Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

A.            Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen für die Änderung des Bebauungsplans SO Fremdenverkehr Raßbach wird zugestimmt.

 

 

B.            Dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans SO Fremdenverkehr Raßbach in der Fassung vom 23.03.2023 sowie der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet wurden die erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneute Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.