Sitzung: 10.10.2023 GR/009/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Auf eine Kostenbeteiligung derjenigen Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die aus der Unterhaltung Vorteile haben oder die Unterhaltung erschweren, wird von Seiten der Gemeinde Thyrnau verzichtet.