Sitzung: 14.11.2023 GR/010/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022
wird zur Kenntnis genommen und nach Art. 102 u. Art. 103 zur örtlichen Prüfung
an den gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist dem Gemeinderat vorzulegen.