Sitzung: 19.03.2024 GR/003/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1
Beschluss:
A.
Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen für
die Aufstellung des Bebauungsplans Gut Aichet in der
Fassung vom 10.10.2022 wird zugestimmt.
B.
Der
Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Gut Aichet in der Fassung vom
10.10.2022, sowie der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen, wird vom Gemeinderat gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt
rechtskräftig zu machen, wenn die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet
wurden.
Herr Gemeinderat Christian Anetseder durfte an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilnehmen.