Nachtrag: 15.07.2016
Sitzung: 19.07.2016 GR/021/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
B) Billigungs- und
Satzungsbeschluss
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erging folgender Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 01 des Bebauungsplanes „GE Hundsdorf“ in der Fassung vom 20.05.2016, einschließlich der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wird mit Begründung und Umweltbericht, gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erst rechtskräftig zu machen, wenn die im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im Deckblatt Nr. 01 eingearbeitet wurden.
Die
Gemeinde verpflichtet sich, die Grundstücke der Erweiterungsfläche, erst nach
Vorliegen des Wasserrechtsbescheides zu veräußern. Die Verwaltung wird somit
beauftragt, das Deckblatt Nr. 01 des Bebauungsplanes „GE Hundsdorf“ rechtskräftig
zu machen, auch wenn die wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserbeseitigung
noch nicht vorliegt!