Nachtrag: 15.07.2016

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

B) Billigungs- und Satzungsbeschluss

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erging folgender Beschluss:

 

Das Deckblatt Nr. 01 des Bebauungsplanes „GE Hundsdorf“ in der Fassung vom 20.05.2016, einschließlich der im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, wird mit Begründung und Umweltbericht, gebilligt und gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erst rechtskräftig zu machen, wenn die im Rahmen der Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen im Deckblatt Nr. 01 eingearbeitet wurden.

Die Gemeinde verpflichtet sich, die Grundstücke der Erweiterungsfläche, erst nach Vorliegen des Wasserrechtsbescheides zu veräußern. Die Verwaltung wird somit beauftragt, das Deckblatt Nr. 01 des Bebauungsplanes „GE Hundsdorf“ rechtskräftig zu machen, auch wenn die wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserbeseitigung noch nicht vorliegt!