Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Nach der ausführlichen Diskussion erging folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG wahrzunehmen. Damit erklärt die Gemeinde Thyrnau gegenüber dem Finanzamt, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

Der Kämmerer wird beauftragt, dem Gemeinderat die Rechtslage noch einmal vorzustellen. Von der Rechtsaufsichtsbehörde ist eine Stellungnahme einzuholen.